Von 1968 bis zur Gegenwart
Innerhalb der ärztlichen Standesorganisation wurde die Geschichte der NS-Medizinverbrechen lange ausgeblendet. Das Problem lässt sich personalisieren. Der seit 1946 die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern führende Carl Haedenkamp geriet zwar 1939 mit Reichsärzteführer Leonardo Conti in Konflikt, war aber doch NSDAP-Mitglied und als Ärztefunktionär aktiv an der Gleichschaltung der Ärzteschaft und der Ausschaltung der jüdischen Kollegen beteiligt. Ihm folgte, nunmehr als Präsident der Bundesärztekammer, das einstige SA-Mitglied Ernst Fromm, dessen Platz 1973 das frühere SS-Mitglied Hans J. Sewering einnahm. Mit dem mittlerweile der CSU angehörenden Sewering stand der Bundesärztekammer bis 1978 ein Präsident vor, der höchstwahrscheinlich an einem nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen beteiligt war. Bekannt wurde dies, als er 1993, im achten Lebensjahrzehnt stehend, Präsident des Weltärztebunds werden wollte. Sewerings erzwungener Rücktritt von seiner Bewerbung für den Weltärztebund war freilich ein Nachklang. Denn bereits 1987 hatte sich gezeigt, dass selbst die exkulpatorische Haltung seines Nachfolgers im Amt des Präsidenten der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, ein verstärktes Bemühen um eine seriöse Erforschung der NS-Zeit nicht mehr verhindern konnte. Vilmar hatte dem Deutschen Ärzteblatt ein Interview gegeben, das den Titel trug: „Die ‘Vergangenheitsbewältigung’ darf nicht kollektiv die Ärzte diffamieren.“
Fast gleichzeitig war er nicht davor zurückgeschreckt, Kritikern aus den eigenen Reihen undemokratisches, der NS-Ideologie entsprechendes Verhalten vorzuwerfen, wenn diese den Entzug der Approbation für an NS-Medizinverbrechen beteiligte Ärzte forderten. Anlass war die regere Tätigkeit der Staatsanwaltschaften gewesen, die immer öfter unbehelligt, zum Teil freilich – wie im Fall Klaus Endruweit – ohne Approbation praktizierende Ärzte der NS-Täterschaft überführen konnten. Doch auch Vilmar bemerkte den Wandel in der Öffentlichkeit und innerhalb der Ärzteschaft. Noch auf dem Karlsruher Ärztetag von 1987 sprach er zwar von einer relativ kleinen Zahl verbrecherischer Ärzte in der NS-Zeit, erwähnte aber auch die „Schuld“ der ärztlichen Organisationen. Bald darauf öffnete sich das Deutsche Ärzteblatt der Diskussion, das zunächst noch den Abdruck einer gegen das Vilmar-Interview gerichteten Stellungnahme abgelehnt hatte. Auf Vermittlung von Richard Toellner und unter Federführung von Johanna Bleker erschien eine 16-teilige Serie zur Medizin im Nationalsozialismus, die 1989 zu einem in erweiterter Form herausgegebenen Buch zusammengefasst wurde. Autoren der Serie waren unter anderem Gerhard Baader, Rolf Winau, Eduard Seidler, Werner-Friedrich Kümmel, Günter Mann und Klaus Dörner. Auf diese Weise fand die medizingeschichtliche Forschung zur NS-Zeit nun Gehör in der Ärzteschaft.
Den Ärztetag 1989 in Berlin begleitete bereits die über das „Dritte Reich“ informierende Ausstellung „Der Wert des Menschen“, die von der der Bundesärztekammer mitverantwortet wurde. Seitdem sind weitere (Wander-)Ausstellungen über die Medizin im Nationalsozialismus entwickelt worden. Es ist hier nicht der Ort für einen Literaturbericht. Doch Forschung und Publikationstätigkeit nahmen jetzt sprunghaft zu. Ein Autor wie Ernst Klee stellte nicht nur heikle Fragen und beantwortete sie auf seine Weise, er konnte auch ein breiteres Leserpublikum finden. Neben der Aktivierung der Forschung hatte die mit 1968 markierte Umorientierung Folgen ganz anderer Art. Das Demokratieverständnis der jungen Bundesrepublik war zunächst noch eng mit Autorität, Konfliktvermeidung sowie strikten Arbeits-, Sexual- und Erziehungsnormen, auch einem vergleichsweise starren Bildungssystem verbunden. Dies wurde häufig als Folge der NS-Herrschaft interpretiert, obwohl im Ausland durchaus ähnliche gesellschaftliche Leitbilder zu beobachten waren. Ralf Dahrendorf und Jürgen Habermas sind zwei der nicht wenigen Autoren, die in diesem Sinne bereits um 1960 die Gesellschaft in der Bundesrepublik beschrieben. Bald darauf wurde „Demokratisierung“ zu einem Schlagwort, auch im Gesundheitswesen und hier vor allem in den Krankenhäusern.
Der Soziologe Fritz Vilmar hat in seinem als Handlungsanleitung gedachten 1973 erschienenen Doppelband „Strategien der Demokratisierung“ Patienten ähnlich wie Gefängnisinsassen als teilweise ihrer Rechte Beraubte angesehen und als Vorbild für Reformen das im November 1969 eröffnete anthroposophisch orientierte Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke genannt. Damals hob es sich schon allein dadurch von anderen Kliniken ab, dass es hier keine eng bemessenen Besuchszeiten gab. Die Überwindung prä- oder antidemokratischen Denkens spiegelte sich für die Anhänger derlei Konzepte in der Biographie des Herdecker Klinik-Initiators Gerhard Kienle wieder, dem widerständiges Verhalten im „Dritten Reich“ zugeschrieben wurde und der nun den Patienten ihre demokratischen Rechte zurückgab. Der von den NS-Medizinverbrechen ausgehende Impuls, Patienten zu „befreien“, führte fast gleichzeitig mit den beschriebenen konstruktiven Ansätzen in anderen Fällen zu Terror und Mord. Die Rede ist von dem sogenannten Sozialistischen Patienten-Kollektiv (SPK) in Heidelberg, aus dem sich auch die RAF rekrutierte. Im SPK deutete man unbestrittene Missstände in der Psychiatrie als Maßnahmen zur Instrumentalisierung der Medizin für den Strafvollzug. „Die Rolle des Gesundheitswesen als Vollzugsorgan der Justiz“ hatte das SPK unter der Überschrift „Das totale KZ“ zu beschreiben versucht, indem es Maßnahmen auflistete, die den Gefängnischarakter des Krankenhauses belegen sollten. Als führende Mitglieder des SPK, das bald als kriminelle Vereinigung galt, inhaftiert waren, in den Hungerstreik traten und zwangsernährt wurden, fand der Faschismusbegriff hemmungslose Anwendung. Richter und Ärzte, die mit den SPK-Tätern befasst waren, wurden auf ihre nationalsozialistische Vergangenheit durchleuchtet – wobei man durchaus fündig wurde. Isolierung, Zwangsernährung und medizinische Behandlung der Inhaftierten wurden angeprangert und als Fortsetzung der NS-Medizinverbrechen beschrieben.
Der maßlose Gebrauch von Gleichsetzungen mörderischer NS-Verbrechen mit im einzelnen kritikwürdiger Maßnahmen des demokratischen Rechtsstaats war im linken Spektrum jener Jahre gängig und gehörte wie selbstverständlich zum Sprachgebrauch der RAF. Die hier aufgezeigten, teils sehr eingehenden und wissenschaftlichen, teils sehr oberflächlich-propagandistischen Arten der Beschäftigung mit den NS-Medizinverbrechen hatten Konsequenzen für die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. An ungezählten Orten entstanden in den letzten beiden Jahrzehnten Stätten des Gedenkens, zunehmend auch an Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten sowie bei großen Forschungsinstitutionen und Wissenschaftsorganisationen. 2000 kam es zu einem öffentlichen Akt des Schuldeingeständnisses, als auf dem Campus des in Berlin-Buch gelegenen Max-Delbrück-Zentrums für Molekulare Medizin, wo sich während des „Dritten Reichs“ das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung befunden hatte, ein „Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischer Euthanasieverbrechen“ eingeweiht wurde. Vor der ehemaligen Bonner Provinzialanstalt befindet sich auf Initiative der Archivarin Linda Orth bereits seit 1989 ein Mahn- und Gedenkstein. Hinzu kamen offizielle Verlautbarungen. Der Senat der Universität Bonn erinnerte in einem Beschluss vom 5. November 1998 an die wiederholte Distanzierung der Universität von „Unrechtshandlungen […], die unter der nationalsozialistischen Diktatur auch in ihrem Namen begangen wurden“. Dennoch entschloss sich der Senat, für ihm bekannt gewordene Fälle von „Willkürakten ausdrücklich die Nichtigkeit festzustellen“. Vor dem Hintergrund der Vereinigung Deutschlands 1990 und der Demokratisierung Ostmitteleuropas sowie politischer Initiativen zur so genannten „Entschädigung“ von Zwangsarbeitern und anderen NS-Opfern wurden neue Archivbestände bekannt und erschlossen. Es waren nun kaum mehr die Ärzte, die der Aufklärung entgegenstanden. Im Gegenteil förderten Medizinische Fakultäten und Ärztevereinigungen auf vielfache Weise die Forschung. Ganze Opfergruppen wie die der Zwangssterilisierten fanden erst jetzt größere Aufmerksamkeit.
Für den Gesinnungswandel mag beispielhaft die wiederholte Aufforderung von Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe an die Ärzte stehen, sich am „Entschädigungsfonds“ für Zwangsarbeiter zu beteiligen. Die Sorge, dunkle Schatten fielen auf Institutionen und Wissenschaft, führt heute nur noch in Ausnahmefällen – Andreas Frewert erlebte es zuletzt noch in Göttingen – zur Verweigerung von Akteneinsicht, zur Fälschung von Aktenbeständen und zu einer geradezu feindlichen Gesinnung gegenüber interessierten Historikern. Auch in vom NS-Unrecht mittelbar oder unmittelbar betroffenen Orten verdrängt mittlerweile der Wissensdrang das kollektive Schweigen. Vielleicht mit den besonderen Gegebenheiten der DDR-Geschichte mag es zusammenhängen, dass die Aufdeckung der Beteiligung des in der Bevölkerung verehrten Kinderarztes Jussuf Ibrahim an der nationalsozialistischen Kinder-„Euthanasie“ noch auf emotional geprägte Abwehrreaktionen stieß. Das Ende der DDR führte zugleich zur Erforschung von Details der „Euthanasie“-Aktion T 4, nachdem im ehemaligen Zentralarchiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR etwa 30000 Krankenakten entdeckt worden waren. So scheint sich in der Gegenwart vieles, wenn nicht alles umgekehrt zu haben. Kaum jemand wagt an der Bedeutung weiterer Forschung zu den NS-Medizinverbrechen zu zweifeln. Neben Ärzteschaft und medizinischen Fakultäten fördert die Politik private oder institutionelle Initiativen zur Erinnerung an das Unrecht, sofern sie nicht sogar selbst tätig wird. Und doch gibt es auch in der Gegenwart beim Umgang mit den NS-Medizinverbrechen nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Sie kreisen um die Frage, ob es legitim ist, in die bioethischen Debatten der Gegenwart das Schicksal der Opfer von NS-„Euthanasie“ oder Zwangssterilisierten einzuführen. Die einen sprechen von einer moralisch inakzeptablen Instrumentalisierung der Ermordeten und Gequälten, die anderen glauben gerade durch den historischen Vergleich dem Schicksal der Opfer einen Sinn zu geben. Diese Diskussion hat längst eine breitere Öffentlichkeit erreicht.
Der „stern“ erinnerte mit seinem Titel „In Würde sterben“ im November 2006 manchen Zeitgenossen an den berühmten ebenfalls wenig lebensfreundlichen Aufmacher „Wir haben abgetrieben“ von 1971. Offensiv vertrat Chefredakteur Thomas Osterkorn das Recht auf Suizid und das Recht auf Beihilfe zum Suizid. Wie in vielen anderen Stellungnahmen zu diesem Thema wird hier der Suizid eines Kranken als „würdiger Tod“ beschrieben und insinuiert, der leidende, auf die Palliativmedizin vertrauende und auf den Tod wartende Mensch stürbe unwürdig. Das historische Argument wird als Ungeheuerlichkeit, „Beleidigung“ und „Infamie“ zurückgewiesen. Eingeführt hatte es im „stern“ Robert Spaemann, als er vor den gesellschaftlichen Folgen einer Legalisierung der Sterbehilfe warnte und auf die aktuelle Entwicklung in den Niederlanden hinwies: „Man sieht doch, dass die Tötung ohne Verlangen – also genau das, was die Nazis machten – die Beurteilung eines Lebens als nicht lebenswert voraussetzt. Menschen werden, ohne je danach verlangt zu haben, getötet, und zwar in einer jährlich wachsenden Zahl.“ Dass eine entsprechende Propaganda heute ähnlich verfänglich wäre, steht für Spaemann außer Frage.
Würde man „Ich klage an“ – gemeint ist der Spielfilm von 1941, in der ein Arzt seiner an Multipler Sklerose erkrankten Frau Gift reicht – heute zeigen, müsste man nach Ansicht Spaemanns nur „vielleicht zwei Minuten rausstreichen“ – und er würde großen Beifall finden. Am häufigsten aber wird das historische Argument mit Blick auf die Radikalisierungsgefahr gewählt. Die Ethiker Johann Ach und Andreas Gaidt nennen es „pure Behauptungen“, wenn Robert Spaemann sagt: „Es beginnt mit sentimentalen Argumenten und endet mit der brutalen Ausmerzung.“ Autoren wie Klaus Dörner weisen demgegenüber auf die allmähliche Radikalisierung des NS-Euthanasie-Programms hin. Der Zwangssterilisation folgte die Tötung Kranker oder Behinderter im Einzelfall, schließlich die Massentötung. Ein Großteil des Personals, das die so genannte „T-4-Aktion“ zur Tötung psychisch Kranker organisierte, wurde 1942 zur „Endlösung der Judenfrage“ abgestellt. Selbstverständlich aber kommt eine Diskussion über die „Euthanasie“, wie es Michael Burleigh formuliert hat, „ohne einen Bezug auf Nazi-Deutschland“ aus. Fraglich bleibt dennoch, ob die Diskussionen durch das frühzeitige Ausblenden von Argumentationskategorien fruchtbarer werden. Jedenfalls sind die Metaphern vom Loch im Weidezaun oder der schiefen Ebene leicht auf die niederländische Praxis oder die Konzepte von Euthanasiebefürwortern anzuwenden. Peter Singer schließt beispielsweise aus der faktischen Erlaubnis, gesunde Föten abzutreiben, es müsse ebenso gestattet sein, kranke Neugeborene und bettlägrige Alte zu töten.
Der Autor Ralf Forsbach ist Historiker und Privatdozent für die Geschichte der Medizin an der Universität Bonn.